KryptoSteuerFAQ


An dieser Stelle möchte ich versuchen die häufigsten Fragen zum Thema Steuern im Umgang mit Kryptowährungen in Deutschland zusammentragen. Stand Februar 2024.

Dieser FAQ entsteht mit der Zusammenarbeit der NACO KG Steuerberatungsgesellschaft.
Fragen gerne via Telegram an @Robert12s oder Discord #robert12s.

Als Mitglied der DAO NovaCityCrypto könnt ihr mich auch immer auf dem Discord antreffen.

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!!! DISCLAIMER !!!

Es gilt zu beachten, dass die hier vertretenen Auffassungen weder durch Verwaltungsanweisungen gedeckt sind, noch in diesen Bereichen (höchstrichterliche) Rechtsprechungen existieren.
Es gibt zwar mittlerweile eine gängige Praxis, die von den Finanzämtern akzeptiert wird, dennoch ergibt sich daraus kein Rechtsanspruch.

ALLGEMEIN

Wieso eigentlich Steuern?

Eine gute Frage, warum eigentlich Steuern auf Krypto wenn es doch noch gar keine Gesetze, Rechtsprechungen oder Anweisungen gibt. Derzeit gelten in Deutschland Kryptowährungen als sog. immaterielle Wirtschaftsgüter. Leider wird hierbei noch nicht zwischen BTC, ETH und Stable Coins oder dem tausendsten Altcoin unterschieden. Der Annahme folgend können dann vorhandene Gesetze, die für immaterielle Wirtschaftsgüter gelten, auf Krypto adaptiert/angewendet werden.

Wann genau fallen eigentlich Steuern an?

Steuern fallen an, wenn du innerhalb eines Steuerjahres, mehr Gewinne als Verluste mit deinen Trades gemacht hast. Die Berechnung zur Feststellung muss folgendermaßen aussehen:
Preis/Einkauf und eventuelle Kosten (Transaktionsgebühren) werden abgezogen von Preis/Verkauf. Der übrig bleibende Betrag ist zu versteuern. Zu beachten ist, dass auch und gerade der Tausch von zum Beispiel BTC in ETH oder USTD steuerlich relevant ist.
Es zählen nicht nur die FIAT Bewegungen.
Der Zufluss von Staking, Mining oder Lending Rewards ist auch ein steuerrelevanter Vorgang. Die Höhe der Rewards sind nach dem sog. Zuflussprinzip zu bestimmen.

Wie hoch ist die Steuer, die dann anfällt?

Ein pauschaler Prozentsatz lässt sich nicht angeben, da wir in Deutschland einen progressiven Steuersatz haben. Du musst mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieser ermittelt sich aus der Summe aller deiner Einkünfte. Für das Jahr 2024 gibt es aber folgende Schwellen:
Ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761€ wird jeder weitere € bereits mit 42% versteuert und steigt dann langsam weiter an. Ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen haben wir dann den höchsten Steuersatz von 45% erreicht.

Was bedeutet der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist ein Betrag X (für 2024 11.604€) bis zu dem keine Steuer anfällt. Dies gilt aber auch wieder für die Summe aller deiner Einkünfte.
Beispiel: Student hat keinen Nebenjob und hat 6.000€ Gewinn aus Krypto = unter dem Grundfreibetrag. Übt der Student jetzt noch einen Nebenjob, der nicht als Minijob abgerechnet wird, in Höhe von 7.000€ im Jahr aus liegt er über dem Grundfreibetrag.

Bis wann muss ich eigentlich meine Steuererklärung abgeben?

Als Privatperson bis zum 31. Juli des Folgejahres. Hat man einen Steuerberater ist dies mit Fristverlängerung bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres möglich.

Die aktuellen Fristen mit dem Berater für die aktullen Jahre sind:
2020 -> 31.08.2022
2021 -> 31.08.2023
2022 -> 31.07.2024
2023 -> 31.05.2025
2024 -> 30.04.2026

Praxishinweis: Solltet ihr noch nie mit dem Finanzamt in Berührung gekommen sein, möchtet aber dennoch von der Fristverlängerung gebrauch machen, reicht es aus, einfach mit Berater die Erklärung vor Ende der Fristverlängerung (für 2024 also 30.04.2026) abzugeben. Erst wenn ihr eine Aufforderung/Erinnerung zur Abgabe erhaltet könnt ihr einen Steuerberater bemühen der dann per Telefonat einfach mitteilt, dass ihr steuerlich beraten seid. Oftmals reicht es auch aus wenn man selber anruft. Letzten Endes sieht das FA am Ende ob eure Erklärung von einem Berater übermittelt wird.

Ich habe meine Erklärung eingereicht, wann muss ich die Steuern zahlen?

Vereinfacht gesagt ist die Steuer fällig 1 Monat nachdem ihr den Steuerbescheid erhalten habt und im Bescheid nichts anderes angegeben ist.
Dieser 1 Monat ist die sogenannte Rechtsbehelfsfrist in der ihr unter anderem Einspruch gegen den Bescheid einlegen könnt. Spätestens mit Ablauf dieser Frist ist die Zahlung fällig.
Unabhängig davon wann der Steuerbescheid ergeht und ob ihr die Frist zur Abgabe eingehalten habt, beginnt die Verzinsung mit Ablauf des März des übernächsten Jahres. Wenn ihr die Steuer aus 2024 also nicht bis zum 31.05.2026 gezahlt habt beginnt der Zinslauf.

Praxishinweis: Das Einlegen eines Einspruchs alleine reicht nicht aus, um auch die Frist zur Zahlung zu verlängern. Hier bedarf es einen Antrag auf “Aussetzung der Vollziehung”.

Muss ich mir vor Ort einen Steuerberater suchen?

Nein. E-Mail, Skype/Zoom/Discord und Telefon sind vollkommen ausreichend und auch der Steuerberater darf deutschlandweit agieren und muss nicht bei eurem Finanzamt sitzen.

Wie sieht es bei Schülern, Studenten, Teilzeitarbeitern, Arbeitslosen usw. aus?

Die Versteuerung wird nach ganz normalen Einkommensteuer Richtlinien besteuert, es gibt hier keine Sonderregelung. Bezieht man jedoch Sozialleistungen, sollte dringend überprüft werden ob die Gewinne anrechenbares Einkommen oder Vermögen darstellen.

Was hat es mit dem Proof of Funds auf sich?

Mehr und mehr Börsen und Banken fordern einen sog. Proof of Funds an. Damit muss man Nachweisen, woher mein sein Vermögen hat. Das kann sein wenn man große Summen FIAT Geld von der Bank auf die Börse schickt. Hier kann die Börse zum Beispiel Gehaltsabrechnungen und Lohnsteuerbescheinigungen anfordern, um prüfen zu können ob die eingezahlten Mittel rechtmäßig entstanden sind.
Zahlt man hingegen großen/wertvolle Mengen Coins/Token auf eine Börse von einer anderen Wallet ein, kann auch hier die Nachfragen kommen, wie die Menge zustande gekommen ist. Das bringt mich direkt zum nächsten Punkt:

Welche Möglichkeiten der Dokumentation habe ich?

Es gibt mittlerweile mehrere Möglichkeiten seine Daten für das Finanzamt oder den Steuerberater aufzubereiten: Excel oder eines der Trackingtools wie zum Beispiel Cointracking, Blockpit, Koinly oder Accointing. Da es bisher noch keine Formvorschrift seitens der Finanzverwaltung gibt, würde auch etwas Handgeschriebenes ausreichen.
Wichtig ist sich diese Daten regelmäßig von den Börsen oder anderen Plattformen zu sichern und nicht zu glauben die Daten würden ewig zum Download bereitstehen.
Sollte man viel im DeFi Bereich unterwegs sein oder direkt auf einer Wallet staken, sollte man auch prüfen, wie und in welchem Umfang, man auf der Blockchain mit den entsprechenden Explorern, an die relevanten Daten kommt.

Trading

Wie wird das Trading derzeit steuerlich beurteilt?

Trading wird als sog. privates Veräußerungsgeschäft gem. §23 EStG gehandhabt. Liegt zwischen der Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr ist der Gewinn steuerpflichtig oder der Verlust kann geltend gemacht werden. Wichtig ist hier der Begriff Anschaffung. Gemäß des §23 EStG kann eine Anschaffung mehr sein als der bloße Kauf eines Token/Coins, eine Schenkung zum Beispiel ist auch eine Anschaffung im Sinne dieses Gesetzes.

Gibt es Trades die steuerfrei oder nicht steuerbar sind?

Trades sind steuerfrei, wenn die Summe aller Gewinne innerhalbe eines Jahres unter 600€ liegen (§ 23 Absatz 3 Satz 5).
Trades sind nicht steuerbar wenn zwischen dem Ankauf und Verkauf oder Tausch mehr als 1 Jahr liegt (Umkehrschluss aus § 23 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1).

Muss ich steuerfreie oder nicht steuerbare Trades trotzdem angeben?

Zitat Elster.de bezüglich steuerfreier Trades: „Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2024 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt weniger als 600 Euro, im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten / Lebenspartner weniger als 600 Euro betragen haben. Haben Sie innerhalb der oben genannten Fristen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert, geben Sie bitte die Anlage SO ab.“
Die Anlage SO sieht auch nicht vor das nicht steuerbare Trades angegeben werden müssen.

Wie sieht es mit Verlusten aus? Kann ich diese steuerlich geltend machen?

Ja, gem. §23 EStG Abs. 3 S. 8 iVm §10d EStG ist ein horizontaler Verlustausgleich möglich. Horizontal bedeutet der Verlust kann nur in dieser Einkunftsart zurück oder vorgetragen werden. Ein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten (zum Beispiel Arbeitnehmer, Gewerbe) ist nicht möglich. Der Verlust wird vorgetragen bis er mit zukünftigen Einkünften verrechnet werden kann. Ein Rücktrag ist nur um 1 Jahr möglich, also wenn man Gewinne in 2023 hatte kann man diese mit Verlusten aus 2024 noch nachträglich reduzieren.

Wie werden Verkäufe besteuert, wenn ich keinen Nachweis mehr über den Kauf habe?

Volle Besteuerung. Beim Verkauf wird der Kauf am gleichen Tag für 0€ angenommen. Wenn komplett versäumt wurde sich um die Aufzeichnungen zu kümmern, sollte mit einem Steuerberater geprüft werden wie und in welchem Umfang Angaben an das FA zu machen sind. Grundsätzlich hat man dabei kein Problem mit dem Finanzamt, es ist lediglich ein persönlicher Nachteil weil man mehr Gewinne hat und somit mehr Steuern zahlen müsste.

Wenn ich letztes Jahr gekauft und dieses Jahr verkauft habe, zählt das zur Steuererklärung von 2023 oder 2024?

2024. Jeder Coin/Token muss in dem Jahr angegeben werden, indem er verkauft/getauscht wird, sofern dies ein steuerlich relevanter Vorgang war.

FiFo, LiFo oder doch Durchschnittsbewertung?

In Anlehnung an den § 23 EStG kann eigentlich nur FiFo verwendet werden. Andere Bewertungsmethoden sind zwar denkbar, bedürfen aber immer einer Argumentation mit dem Finanzamt.

Wie ist ein ICO steuerlich zu betrachten?

Dies wird genau wie ein Coin/Token behandelt. ICOs werden zum Zeitpunkt des Kaufes bewertet und nicht mit dem Erhalt, auch die 1 Jahresfrist läuft ab dem Kauf. Es ist quasi ein Kaufvertrag mit einem späteren Lieferzeitpunkt.

Gibt es einen Unterschied beim Swap/Convert?

Nein! Ob ich nun an einer CEX oder DEX meine Coins/Token tausche spielt keine Rolle.



Future und Margin Traiding immer Kapitalerträge?

Das Thema Future und Margin ist komplexer und lässt sich nicht in 1-2 Sätzen erläutern. Grundsätzlich kann ein Future/Margin Gewinn ein Kapitalertrag als auch ein privates Veräußerungsgeschäft sein.
Ich würde euch hier den Blog von Rechtsanwalt Herrn Philipp Hornung empfehlen:

MINING

Gewerbliche Tätigkeit? 

Eine der häufigsten Fragen im Bereich Mining ist die Frage nach der Gewerblichkeit. Leider gibt es hier keine wirkliche Ja- oder Nein-Antwort. Generell, also unabhängig vom Mining, kann dieselbe Tätigkeit gewerblich oder nicht gewerblich sein. Die Umstände müssen immer individuell geprüft werden. Wesentliche Merkmale sind:

● Gewinnerzielungsabsicht
● nachhaltige Betätigung
● Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
● Selbstständigkeit

Eine Ausnahme gibt es jedoch bei den juristischen Personen (GmbH, UG, AG usw.) hierbei handelt es sich immer um gewerbliche Einkünfte.

Die verbreitetsten Mining Methoden sind:

Solo-Mining: Mining mit eigener Hardware ohne Pool und nicht cloudbasiert.
Tendenz zur Gewerblichkeit ist hoch
Pool-Mining: Mining mit eigener Hardware im Pool mit anderen zusammengeschlossen.
Hier kommt es ganz auf die Ausgestaltung an, sehr individuell
Cloud-Mining: Hashrate wird gemietet, keine eigene Hardware
Tendenz eher kein Gewerbe sondern Einkünfte aus Leistung gem. §22 Nr. 3 EStG

Grundsätzlich sollte die Gewerblichkeit kein Hinderungsgrund sein. Ein Gewerbetreibender hat nicht wesentlich höhere Steuern zu zahlen als eine Privatperson.
Ein Faktor ist natürlich die Gewerbesteuer. Hier gibt es einen Freibetrag für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Erst ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500€ fällt Gewerbesteuer an. Diese Gewerbesteuer lässt sich aber in großen Teilen bei der Einkommensteuer wieder anrechnen.
Die Steuererklärung und die damit verbundene Buchhaltung kann aufwendiger sein.
Ein Fallstrick kann sein, dass wir bei einer gewerblichen Tätigkeit zwischen Betriebs- und Privatvermögen unterscheiden müssen. Das kann bei der Entnahme/Verkauf der erzeugten Coins oder Token zu einer zusätzlichen ertragsteuerlichen Belastung führen. (Stichwort: stille Reserven)

Was gibt es steuerlich zu beachten?

Unabhängig von der Methode sind die Rewards bei Zufluss zu besteuern also was ist der Reward wert wenn ich die Verfügungsmacht (wann kann ich damit machen was ich möchte) darüber habe. Stellt sicher, dass ihr die Rewards richtig tracken könnt.
Nach der Besteuerung der Rewards stellt sich die Frage, ob die Rewards bei einem Kursgewinn erneut zu besteuern sind. Konkret geht es hier darum, ob die Rewards einer Anschaffung im Sinne des §23 EStG gleichkommen oder nicht. Das BMF-Schreiben sieht aber genau das vor. Ihr müsst die Rewards nach Erhalt und Zuflussbesteuerung, ein weiteres Jahr halten wie ihr das beim Traiding auf gewohnt seid.

ACHTUNG: Die Frist fängt beim gewerblichen Mining erst dann an, wenn die Entnahme aus dem Betriebsvermögen vorgenommen wurde.

Stille Reserve?

Die Stille Reserve ist ein Problem das aufkommt sobald man Kryptowährungen im Betriebsvermögen hat. Das kommt immer dann vor, wenn eure Mining Tätigkeit als gewerblich eingestuft oder von Anfang an geplant wird.
Sobald ihr dann Mining Rewards erhaltet befinden die sich erstmal im Betriebsvermögen eurer gewerblichen Tätigkeit. Wenn ihr diese dann nicht unmittelbar durch eine sog. Privatentnahme ins Privatvermögen entnehmt (ACHTUNG die ist bei einer GmbH/UG nicht möglich), beginnt 1) die Jahresfrist nicht an zu laufen und 2) müsst ihr immer den bis zur Entnahme entstandenen Kursgewinn erneut versteuern.

Eine umfangreiche aber anspruchsvolle Fachliteratur zum Thema Krypto im Betriebsvermögen findet ihr hier.

STAKING / EARN / LIQUIDITY MINING / YIELD FARMING

Gewerblichkeit?

Zur der Frage ob Staking auch gewerblich sein kann, schaut euch bitte die Ausführungen diesbezüglich beim Mining an. Ich denke, dass die Wahrscheinlichkeit eine Gewerblichkeit, beim Betreiben gleich mehrerer Masternodes mit eigener Hardware am höchsten ist. Staking auf der Wallet oder direkt auf der Börse dürfte eher nicht gewerblich sein.

Was ist steuerbar?

Der Grundsatz der Zuflussbesteuerung wie beim Mining gilt auch beim Staking und allen anderen Formen des passiven Einkommens.
Für Die Rewards gilt die Zuflussbesteuerung sowie die Thematik Anschaffung ja/nein und der damit verbundenen Interpretation der 1-Jahresfrist. Beim Liquidity Mining kann sogar noch ein “verstecktes” privates Veräußerungsgeschäft vorliegen und zwar immer dann wenn die Coins/Token die man in den Pool gibt vorher noch in einen LP-Token gewechselt werden.

10-Jahresfrist?

Die wohl beste Nachricht aus dem BMF-Schreiben es gibt keine Fristverlängerung auf 10 Jahre. Ihr könnte also ohne Probleme eure gekaufen Coins/Token staken, lenden oder anderweitig passivem Einkommen zuführen.

Wie sieht das mit Tokenomics und den damit verbundenen Reflections am Beispiel SafeMoon aus?

Die sog. Reflections sind ein Betrag X den ich für das Halten der Token bekomme. Der Betrag X stammt aus den Gebühren die jeder User beim Kauf oder Verkauf der Token zahlt.
Grundsätzlich gibt es hier dieselbe Betrachtungsweise wie beim Staking, fraglich ist hier allerdings ob das bloße Halten der Token eine Leistungserbringung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG.

SONSTIGES

Was ist mit Coins/Token die aus einem Airdrop stammen?

Der Charakter eines Airdrops ist ja, dass der User die Coins/Token erhält ohne diese angeschafft oder eine Leistung dafür erbracht zu haben. Sie werden auch nicht von einem fremden Dritten geschenkt oder versendet, sondern entstehen direkt in deiner Wallet wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. (Snapshot)
Es kommt daher die Besteuerung als “Windfall Profits” in Betracht ähnlich einem Lottogewinn oder Zufallsfund. User erbringt keine Gegenleistung beim Erhalt der Airdrops daher keine Besteuerung bei Zufluss gem. § 22 Nr. 3. EStG. Da es keine Anschaffung gibt Sinne des § 23 Abs.1 Nr. 2 EStG kommt eine Besteuerung bei Verkauf auch nicht in Betracht.

Das BMF-Schreiben sagt, dass der Zufluss eines Airdrops sehr wohl eine sonstige Leistung im Sinne des § 22 Nr.3 EStG sein kann wenn eine Gegenleistung erbracht wird. Eine Gegenleistung kann in diesem Sinne auch schon die Übermittlung von personenbezogenen Daten sein.

Was ist mit Coins/Token die aus Bounties oder Signatur-Kampagnen stammen?

Wenn ein Airdrop durch die Erbringung einer Leistung (Signatur, Social Media Likes, Community Arbeit, etc) kein Airdrop mehr ist spricht man von einem sog. Bounty. Hier handelt es sich vorerst um Einkünfte aus § 22 Nr.3. Bei Bounties könnte man aber auch in die Selbstständigkeit rutschen, wenn man hauptberuflich „Bountyhunter“ ist.

NFTs, neuer Hype - was gibt es zu beachten?

Als Hersteller eines NFTs übe ich in der Regel eine freiberufliche-künstlerische Tätigkeit aus. Allerdings ist hierbei wichtig, dass wirklich eine im besonderen Maße künstlerische Handlung ausgeführt wurde. Im Zweifel kann das Finanzamt auch eine gewerbliche Tätigkeit vorwerfen.
Als Sammler und privater Händler kann ich es wie beim Spot-Traiding mit privaten Veräußerungsgeschäften zu tun haben. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass man als richtiger Kunsthändler eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.

Muss ich auf meine Mining Rewards oder Trades Umsatzsteuer bezahlen?

Nein! Als Privatperson sowieso nicht und laut aktuellem BMF Schreiben müssen auch Unternehmer keine Umsatzsteuer abführen.